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Verordnung des Bundesministers für öffentliche Wirtschaft und Verkehr über die Überwachung der Einhaltung der Parkdauer in Kurzparkzonen (Kurzparkzonen-Überwachungsverordnung)
StF: BGBl. Nr. 857/1994
Änderung
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 25 Abs. 4 und 4a der Straßenverkehrsordnung 1960, BGBl. Nr. 159, zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 518/1994, wird verordnet:
Verordnung des Bundesministers für öffentliche Wirtschaft und Verkehr über die Überwachung der Einhaltung der Parkdauer in Kurzparkzonen (Kurzparkzonen-Überwachungsverordnung)
StF: BGBl. Nr. 857/1994
Änderung
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 25 Abs. 4 und 4a der Straßenverkehrsordnung 1960, BGBl. Nr. 159, zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 518/1994, wird verordnet: