§ 8 KÜV Parkzeitgeräte

Kurzparkzonen-Überwachungsverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.1995 bis 31.12.9999

Parkzeitgeräte sind Geräte, die die Parkgebühr elektronisch von einer nicht personenbezogenen Magnetkarte abbuchen. Auf dem Gerät muß mindestens ersichtlich sein:

1.

Datum des Abstellens,

2.

Ende der zulässigen Parkzeit und

3.

Codenummer der Gemeinde, in der das Gerät verwendet wird.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.1995 bis 31.12.9999

Parkzeitgeräte sind Geräte, die die Parkgebühr elektronisch von einer nicht personenbezogenen Magnetkarte abbuchen. Auf dem Gerät muß mindestens ersichtlich sein:

1.

Datum des Abstellens,

2.

Ende der zulässigen Parkzeit und

3.

Codenummer der Gemeinde, in der das Gerät verwendet wird.

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