§ 9a DG

Dorotheumsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 24.07.1999 bis 31.12.9999

§ 9a. (1) § 4 Abs. 3 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 334/1993 tritt mit 1. Juli 1993 in Kraft.

(2) § 4 Abs. 3 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 201/1996 tritt mit 1. Juni 1996 in Kraft.

(3) § 4 Abs. 1 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 127/1999 tritt mit 1. Jänner 1999 in Kraft.

Stand vor dem 23.07.1999

In Kraft vom 01.05.1996 bis 23.07.1999

§ 9a. (1) § 4 Abs. 3 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 334/1993 tritt mit 1. Juli 1993 in Kraft.

(2) § 4 Abs. 3 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 201/1996 tritt mit 1. Juni 1996 in Kraft.

(3) § 4 Abs. 1 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 127/1999 tritt mit 1. Jänner 1999 in Kraft.

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