§ 9a ÄAO 2006 (weggefallen)

Ärztinnen-/Ärzte-Ausbildungsordnung 2006

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.06.2015 bis 31.12.9999
§ 9a ÄAO 2006 (1weggefallen) Eine Additivfachausbildung ist für Ärztinnen/Ärzte für Allgemeinmedizin auf dem Teilgebiet Geriatrie möglichseit 01.06.2015 weggefallen. Die für Fachärztinnen/Fachärzte geltenden Bestimmungen der §§ 16 bis 20 Abs. 1 sind für Ärztinnen/Ärzte für Allgemeinmedizin gleichermaßen anzuwenden.

(2) Die Definition des Aufgabengebietes ergibt sich aus Anlage 46.

Stand vor dem 31.05.2015

In Kraft vom 01.07.2011 bis 31.05.2015
§ 9a ÄAO 2006 (1weggefallen) Eine Additivfachausbildung ist für Ärztinnen/Ärzte für Allgemeinmedizin auf dem Teilgebiet Geriatrie möglichseit 01.06.2015 weggefallen. Die für Fachärztinnen/Fachärzte geltenden Bestimmungen der §§ 16 bis 20 Abs. 1 sind für Ärztinnen/Ärzte für Allgemeinmedizin gleichermaßen anzuwenden.

(2) Die Definition des Aufgabengebietes ergibt sich aus Anlage 46.

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