§ 18 NÖ VG Inkrafttreten

NÖ Veranstaltungsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 30.12.2025 bis 31.12.9999
Dieses Gesetz tritt am 1. Jänner 2007 in Kraft. Gleichzeitig tritt das NÖ Veranstaltungsgesetz, LGBl. 7070–3, außer Kraft.

  1. (1)Absatz einsDieses Gesetz tritt am 1. Jänner 2007 in Kraft. Gleichzeitig tritt das NÖ Veranstaltungsgesetz, LGBl. 7070–3, außer Kraft.Dieses Gesetz tritt am 1. Jänner 2007 in Kraft. Gleichzeitig tritt das NÖ Veranstaltungsgesetz, Landesgesetzblatt 7070–3, außer Kraft.
  2. (2)Absatz 2§ 4 Abs. 1, § 9, § 10 Abs. 3, § 13, § 14 Abs. 1 sowie § 15 Abs. 4 in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 104/2025 treten am 1. Jänner 2026 in Kraft. Paragraph 4, Absatz eins,, Paragraph 9,, Paragraph 10, Absatz 3,, Paragraph 13,, Paragraph 14, Absatz eins, sowie Paragraph 15, Absatz 4, in der Fassung des Landesgesetzes Landesgesetzblatt Nr. 104 aus 2025, treten am 1. Jänner 2026 in Kraft.

Stand vor dem 29.12.2025

In Kraft vom 01.01.2015 bis 29.12.2025
Dieses Gesetz tritt am 1. Jänner 2007 in Kraft. Gleichzeitig tritt das NÖ Veranstaltungsgesetz, LGBl. 7070–3, außer Kraft.

  1. (1)Absatz einsDieses Gesetz tritt am 1. Jänner 2007 in Kraft. Gleichzeitig tritt das NÖ Veranstaltungsgesetz, LGBl. 7070–3, außer Kraft.Dieses Gesetz tritt am 1. Jänner 2007 in Kraft. Gleichzeitig tritt das NÖ Veranstaltungsgesetz, Landesgesetzblatt 7070–3, außer Kraft.
  2. (2)Absatz 2§ 4 Abs. 1, § 9, § 10 Abs. 3, § 13, § 14 Abs. 1 sowie § 15 Abs. 4 in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 104/2025 treten am 1. Jänner 2026 in Kraft. Paragraph 4, Absatz eins,, Paragraph 9,, Paragraph 10, Absatz 3,, Paragraph 13,, Paragraph 14, Absatz eins, sowie Paragraph 15, Absatz 4, in der Fassung des Landesgesetzes Landesgesetzblatt Nr. 104 aus 2025, treten am 1. Jänner 2026 in Kraft.

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