Art. 5b BO für Wien

Bauordnung für Wien

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 15.07.2026 bis 31.12.9999
Die Mindestanforderungen an die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden sind spätestens fünf Jahre nach dem In-Kraft-Treten der Techniknovelle 2007 und sodann im Abstand von höchstens fünf Jahren zu überprüfen und im Falle einer Änderung des Standes der technischen Wissenschaften anzupassen.

Stand vor dem 14.07.2026

In Kraft vom 01.01.2014 bis 14.07.2026
Die Mindestanforderungen an die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden sind spätestens fünf Jahre nach dem In-Kraft-Treten der Techniknovelle 2007 und sodann im Abstand von höchstens fünf Jahren zu überprüfen und im Falle einer Änderung des Standes der technischen Wissenschaften anzupassen.

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