Niederlassungsverordnung 2011 (NLV 2011) Fundstelle

Niederlassungsverordnung 2011

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2012 bis 31.12.9999
Verordnung der Bundesregierung, mit der die Anzahl der quotenpflichtigen Niederlassungsbewilligungen und die Höchstzahlen der Beschäftigungsbewilligungen für befristet beschäftigte Fremde und Erntehelfer für das Jahr 2011 festgelegt werden (Niederlassungsverordnung 2011 (NLV 2011)StF: BGBl. II Nr. 482/2010

Änderung

BGBl. II Nr. 186/2011

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 13 des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes (NAG), BGBl. I Nr. 100/2005, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 135/2009, wird im Einvernehmen mit dem Hauptausschuss des Nationalrates verordnet:

Fundstelle seit 01.01.2012 weggefallen.

Stand vor dem 31.12.2011

In Kraft vom 01.01.2011 bis 31.12.2011
Verordnung der Bundesregierung, mit der die Anzahl der quotenpflichtigen Niederlassungsbewilligungen und die Höchstzahlen der Beschäftigungsbewilligungen für befristet beschäftigte Fremde und Erntehelfer für das Jahr 2011 festgelegt werden (Niederlassungsverordnung 2011 (NLV 2011)StF: BGBl. II Nr. 482/2010

Änderung

BGBl. II Nr. 186/2011

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 13 des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes (NAG), BGBl. I Nr. 100/2005, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 135/2009, wird im Einvernehmen mit dem Hauptausschuss des Nationalrates verordnet:

Fundstelle seit 01.01.2012 weggefallen.

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