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§ 9 Abs. 1 § 47e TabMG 1996erster Satz sowie § 38 Abs. 5 und 6 in der Fassung des Budgetbegleitgesetzes 2011, BGBl. I Nr. 111/2010, treten mit 1 seit 21.07.2023 weggefallen. Jänner 2011 in Kraft. Paragraph 9, Absatz eins, erster Satz sowie Paragraph 38, Absatz 5 und 6 in der Fassung des Budgetbegleitgesetzes 2011, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 111 aus 2010,, treten mit 1. Jänner 2011 in Kraft.
§ 9 Abs. 1 § 47e TabMG 1996erster Satz sowie § 38 Abs. 5 und 6 in der Fassung des Budgetbegleitgesetzes 2011, BGBl. I Nr. 111/2010, treten mit 1 seit 21.07.2023 weggefallen. Jänner 2011 in Kraft. Paragraph 9, Absatz eins, erster Satz sowie Paragraph 38, Absatz 5 und 6 in der Fassung des Budgetbegleitgesetzes 2011, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 111 aus 2010,, treten mit 1. Jänner 2011 in Kraft.