§ 17 SanktG (weggefallen)

Sanktionengesetz 2010

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 11.02.2025 bis 31.12.9999
  1. (1)Absatz einsSoweit in diesem Bundesgesetz auf andere Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese, wenn nichts anderes angeordnet ist, in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden.
  2. (2)Absatz 2Durch dieses Bundesgesetz werden die Bestimmungen des Amtshaftungsgesetzes – AHG, BGBl. Nr. 20/1949 nicht berührt.Durch dieses Bundesgesetz werden die Bestimmungen des Amtshaftungsgesetzes – AHG, Bundesgesetzblatt Nr. 20 aus 1949, nicht berührt.
§ 17 SanktG seit 10.02.2025 weggefallen.

Stand vor dem 10.02.2025

In Kraft vom 01.07.2010 bis 10.02.2025
  1. (1)Absatz einsSoweit in diesem Bundesgesetz auf andere Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese, wenn nichts anderes angeordnet ist, in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden.
  2. (2)Absatz 2Durch dieses Bundesgesetz werden die Bestimmungen des Amtshaftungsgesetzes – AHG, BGBl. Nr. 20/1949 nicht berührt.Durch dieses Bundesgesetz werden die Bestimmungen des Amtshaftungsgesetzes – AHG, Bundesgesetzblatt Nr. 20 aus 1949, nicht berührt.
§ 17 SanktG seit 10.02.2025 weggefallen.

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