§ 14 BDokVO (weggefallen)

Bildungsdokumentationsverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.09.2022 bis 31.12.9999
Abfrageberechtigte haben abfrageberechtigte Personen in regelmäßigen Abständen über die Bestimmungen der Verordnung (EU) 2016/679 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz – Grundverordnung), ABl§ 14 BDokVO seit 31.08.2022 weggefallen. Nr. L 119 vom 4.5.2016 S. 1, (im Folgenden: DSGVO) und des Datenschutzgesetzes (DSG), BGBl. I Nr. 165/1999, insbesondere hinsichtlich der Wahrung des Datengeheimnisses gemäß § 6 DSG, und den Inhalt dieser Verordnung zu belehren.

Stand vor dem 31.08.2022

In Kraft vom 19.11.2019 bis 31.08.2022
Abfrageberechtigte haben abfrageberechtigte Personen in regelmäßigen Abständen über die Bestimmungen der Verordnung (EU) 2016/679 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz – Grundverordnung), ABl§ 14 BDokVO seit 31.08.2022 weggefallen. Nr. L 119 vom 4.5.2016 S. 1, (im Folgenden: DSGVO) und des Datenschutzgesetzes (DSG), BGBl. I Nr. 165/1999, insbesondere hinsichtlich der Wahrung des Datengeheimnisses gemäß § 6 DSG, und den Inhalt dieser Verordnung zu belehren.

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