§ 1 BDokVO (weggefallen)

Bildungsdokumentationsverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.09.2022 bis 31.12.9999
Diese Verordnung gilt für Bildungseinrichtungen gemäß § 2 Abs. 1 Z 1 § 1 BDokVOlit seit 31.08.2022 weggefallen. a, b, c, f, g und h des Bildungsdokumentationsgesetzes, BGBl. I Nr. 12/2002.

Stand vor dem 31.08.2022

In Kraft vom 19.11.2019 bis 31.08.2022
Diese Verordnung gilt für Bildungseinrichtungen gemäß § 2 Abs. 1 Z 1 § 1 BDokVOlit seit 31.08.2022 weggefallen. a, b, c, f, g und h des Bildungsdokumentationsgesetzes, BGBl. I Nr. 12/2002.

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