§ 13 BHygV 2012

Bäderhygieneverordnung 2012

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 12.05.2026 bis 31.12.9999
Paragraph 13,

Zur Messung und Regelung des pH-Wertes muss für jeden Aufbereitungskreislauf zumindest ein Mess- und Regelgerät betrieben werden. In jedem Aufbereitungskreislauf muss zumindest eine kontinuierliche Messung der Redoxspannung vorhanden sein.

Stand vor dem 11.05.2026

In Kraft vom 01.10.2012 bis 11.05.2026
Paragraph 13,

Zur Messung und Regelung des pH-Wertes muss für jeden Aufbereitungskreislauf zumindest ein Mess- und Regelgerät betrieben werden. In jedem Aufbereitungskreislauf muss zumindest eine kontinuierliche Messung der Redoxspannung vorhanden sein.

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