§ 8 AuskPfG (weggefallen)

Auskunftspflicht-Grundsatzgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.09.2025 bis 31.12.9999
Paragraph 8,

Die §§ 4 und 7 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 158/1998§ 8 AuskPfG treten mit 1seit 31.08.2025 weggefallen. Jänner 1999 in Kraft. Die Paragraphen 4 und 7 in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 158 aus 1998, treten mit 1. Jänner 1999 in Kraft.

Stand vor dem 31.08.2025

In Kraft vom 01.10.1998 bis 31.08.2025
Paragraph 8,

Die §§ 4 und 7 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 158/1998§ 8 AuskPfG treten mit 1seit 31.08.2025 weggefallen. Jänner 1999 in Kraft. Die Paragraphen 4 und 7 in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 158 aus 1998, treten mit 1. Jänner 1999 in Kraft.

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