Anl. 31 ÄAO 2006 (weggefallen)

Ärztinnen-/Ärzte-Ausbildungsordnung 2006

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.06.2015 bis 31.12.9999
Sonderfach Pathologie

1Anl. Abschnitt

A. Definition des Aufgabengebiets

Das Sonderfach Pathologie umfasst die Prävention und Diagnostik von Krankheiten unter besonderer Berücksichtigung deren Ursachen, die Überwachung des Krankheitsverlaufs, die Bewertung therapeutischer und diagnostischer Maßnahmen durch die Beurteilung von morphologischem Untersuchungsmaterial31 ÄAO 2006 (wie etwa Biopsien, Punktate, Abstricheweggefallen) sowie durch die Vornahme von Obduktionenseit 01.06.2015 weggefallen.

B. Mindestdauer der Ausbildung und Ausbildungsfächer

1.

Hauptfach:

Vier Jahre

2.

Pflichtnebenfächer:

Keine

3.

Wahlnebenfächer:

3.1.

Gebundene Wahlnebenfächer:

Ein Jahr in einem oder mehreren der folgenden Sonderfächer, wobei jedes gewählte Fach in der Dauer von zumindest drei Monaten zu absolvieren ist:

Anästhesiologie und Intensivmedizin, Arbeitsmedizin, Blutgruppenserologie und Transfusionsmedizin, Chirurgie, Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Hals-, Nasen- und Ohrenkrankheiten, Haut- und Geschlechtskrankheiten, Innere Medizin, Kinder- und Jugendheilkunde, Kinder- und Jugendpsychiatrie, Lungenkrankheiten, Neurobiologie, Neurochirurgie, Neurologie, Orthopädie und Orthopädische Chirurgie, Physikalische Medizin und Allgemeine Rehabilitation, Plastische, Ästhetische und Rekonstruktive Chirurgie, Psychiatrie, Radiologie Strahlentherapie-Radioonkologie, Unfallchirurgie, Urologie

3.2.

Freie Wahlnebenfächer:

Ein Jahr in einem Sonderfach oder mehreren Sonderfächern nach Wahl, wobei jedes gewählte Fach in der Dauer von zumindest drei Monaten zu absolvieren ist

2. Abschnitt

Additivfach Zytodiagnostik

A. Definition des Aufgabengebiets

Das Additivfach Zytodiagnostik umfasst die Prävention und Diagnostik von Krankheiten und deren Ursachen sowie die Überwachung des Krankheitsverlaufs und die Bewertung therapeutischer und diagnostischer Maßnahmen durch die Beurteilung von morphologischem Untersuchungsmaterial, das nicht in Form von Gewebsschnitten, sondern in Form von Einzelzellen oder Zellverbänden vorliegt und mittels unterschiedlicher Techniken aus allen Organen gewonnen werden kann (Kontakt-, Exfoliativ-, Effusions- und Punktionszytologie).

B. Mindestdauer der Ausbildung und Ausbildungsfächer

Drei Jahre Zytodiagnostik

Stand vor dem 31.05.2015

In Kraft vom 15.06.2010 bis 31.05.2015
Sonderfach Pathologie

1Anl. Abschnitt

A. Definition des Aufgabengebiets

Das Sonderfach Pathologie umfasst die Prävention und Diagnostik von Krankheiten unter besonderer Berücksichtigung deren Ursachen, die Überwachung des Krankheitsverlaufs, die Bewertung therapeutischer und diagnostischer Maßnahmen durch die Beurteilung von morphologischem Untersuchungsmaterial31 ÄAO 2006 (wie etwa Biopsien, Punktate, Abstricheweggefallen) sowie durch die Vornahme von Obduktionenseit 01.06.2015 weggefallen.

B. Mindestdauer der Ausbildung und Ausbildungsfächer

1.

Hauptfach:

Vier Jahre

2.

Pflichtnebenfächer:

Keine

3.

Wahlnebenfächer:

3.1.

Gebundene Wahlnebenfächer:

Ein Jahr in einem oder mehreren der folgenden Sonderfächer, wobei jedes gewählte Fach in der Dauer von zumindest drei Monaten zu absolvieren ist:

Anästhesiologie und Intensivmedizin, Arbeitsmedizin, Blutgruppenserologie und Transfusionsmedizin, Chirurgie, Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Hals-, Nasen- und Ohrenkrankheiten, Haut- und Geschlechtskrankheiten, Innere Medizin, Kinder- und Jugendheilkunde, Kinder- und Jugendpsychiatrie, Lungenkrankheiten, Neurobiologie, Neurochirurgie, Neurologie, Orthopädie und Orthopädische Chirurgie, Physikalische Medizin und Allgemeine Rehabilitation, Plastische, Ästhetische und Rekonstruktive Chirurgie, Psychiatrie, Radiologie Strahlentherapie-Radioonkologie, Unfallchirurgie, Urologie

3.2.

Freie Wahlnebenfächer:

Ein Jahr in einem Sonderfach oder mehreren Sonderfächern nach Wahl, wobei jedes gewählte Fach in der Dauer von zumindest drei Monaten zu absolvieren ist

2. Abschnitt

Additivfach Zytodiagnostik

A. Definition des Aufgabengebiets

Das Additivfach Zytodiagnostik umfasst die Prävention und Diagnostik von Krankheiten und deren Ursachen sowie die Überwachung des Krankheitsverlaufs und die Bewertung therapeutischer und diagnostischer Maßnahmen durch die Beurteilung von morphologischem Untersuchungsmaterial, das nicht in Form von Gewebsschnitten, sondern in Form von Einzelzellen oder Zellverbänden vorliegt und mittels unterschiedlicher Techniken aus allen Organen gewonnen werden kann (Kontakt-, Exfoliativ-, Effusions- und Punktionszytologie).

B. Mindestdauer der Ausbildung und Ausbildungsfächer

Drei Jahre Zytodiagnostik

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