Anl. 28 ÄAO 2006 (weggefallen)

Ärztinnen-/Ärzte-Ausbildungsordnung 2006

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.06.2015 bis 31.12.9999
Sonderfach Neuropathologie

AAnl. Definition des Aufgabengebiets

Das Sonderfach Neuropathologie umfasst die Diagnostik von Krankheiten des Nervensystems und der Skelettmuskulatur unter besonderer Berücksichtigung deren Ursachen, die Überwachung des Krankheitsverlaufs und die Bewertung therapeutischer und diagnostischer Maßnahmen durch morphologische und molekulare Untersuchungen von Gewebsmaterial, Zellmaterial und Körpersäften28 ÄAO 2006 (wie etwa Resektionen, Biopsien, Punktate, Abstricheweggefallen) sowie die Vornahme von Obduktionen des Nervensystemsseit 01.06.2015 weggefallen.

B. Mindestdauer der Ausbildung und Ausbildungsfächer

1.

Hauptfach:

Vier Jahre

2.

Pflichtnebenfächer:

2.1.

Sechs Monate Pathologie

3.

Wahlnebenfächer:

3.1.

Gebundene Wahlnebenfächer:

Ein Jahr und sechs Monate in einem oder mehreren der folgenden Sonderfächer, wobei jedes gewählte Fach in der Dauer von zumindest drei Monaten zu absolvieren ist:

Neurobiologie, Neurochirurgie, Neurologie, Pathologie

3.2.

Freie Wahlnebenfächer:

Keine

Stand vor dem 31.05.2015

In Kraft vom 01.02.2007 bis 31.05.2015
Sonderfach Neuropathologie

AAnl. Definition des Aufgabengebiets

Das Sonderfach Neuropathologie umfasst die Diagnostik von Krankheiten des Nervensystems und der Skelettmuskulatur unter besonderer Berücksichtigung deren Ursachen, die Überwachung des Krankheitsverlaufs und die Bewertung therapeutischer und diagnostischer Maßnahmen durch morphologische und molekulare Untersuchungen von Gewebsmaterial, Zellmaterial und Körpersäften28 ÄAO 2006 (wie etwa Resektionen, Biopsien, Punktate, Abstricheweggefallen) sowie die Vornahme von Obduktionen des Nervensystemsseit 01.06.2015 weggefallen.

B. Mindestdauer der Ausbildung und Ausbildungsfächer

1.

Hauptfach:

Vier Jahre

2.

Pflichtnebenfächer:

2.1.

Sechs Monate Pathologie

3.

Wahlnebenfächer:

3.1.

Gebundene Wahlnebenfächer:

Ein Jahr und sechs Monate in einem oder mehreren der folgenden Sonderfächer, wobei jedes gewählte Fach in der Dauer von zumindest drei Monaten zu absolvieren ist:

Neurobiologie, Neurochirurgie, Neurologie, Pathologie

3.2.

Freie Wahlnebenfächer:

Keine

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