Anl. 11 ÄAO 2006 (weggefallen)

Ärztinnen-/Ärzte-Ausbildungsordnung 2006

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.06.2015 bis 31.12.9999
Das Sonderfach Herzchirurgie umfasst die Diagnostik, Indikationsstellung, Behandlung und Nachsorge von operativ zu therapierenden Erkrankungen des Herzens und der großen intrathorakalen Gefäße.

BAnl. Mindestdauer der Ausbildung und Ausbildungsfächer

1.

Hauptfach:

Vier Jahre, wobei hierauf eine absolvierte Ausbildung in Chirurgie oder Thoraxchirurgie in der Dauer von einem Jahr anrechenbar ist

2.

Pflichtnebenfächer:

2.1.

Sechs Monate Anästhesiologie und Intensivmedizin

2.2.

Sechs Monate Innere Medizin

3.

Wahlnebenfächer:

3.1.

Gebundene Wahlnebenfächer:

Ein Jahr Chirurgie, Gefäßchirurgie oder Thoraxchirurgie, wobei jedes Fach in der Dauer von zumindest drei Monaten zu absolvieren ist

3.2.

Freie Wahlnebenfächer:

Keine

2. Abschnitt

I.

Additivfach Gefäßchirurgie

A. Definition des Aufgabengebiets

Das Additivfach Gefäßchirurgie umfasst die theoretische und klinische Forschung, die Prävention, die invasive und nicht-invasive Diagnostik, die konservative, operative und interoperativ-interventionelle Behandlung von Erkrankungen, Verletzungen und Missbildungen der Arterien und Venen einschließlich sonstiger operativer Maßnahmen an diesen Gefäßen sowie die entsprechende Nachbehandlung.

B. Mindestdauer der Ausbildung und Ausbildungsfächer

Drei Jahre Gefäßchirurgie

II.

Additivfach Intensivmedizin

A. Definition des Aufgabengebiets

Das Additivfach Intensivmedizin umfasst das fachspezifische koordinierte Behandlungsmanagement für Patientinnen/Patienten mit lebensbedrohlichen Zuständen und Erkrankungen11 ÄAO 2006 (Organversagen). Das ununterbrochene 24-stündige intensivmedizinische Behandlungsmanagement beinhaltet insbesondere die Überwachung der Vitalfunktionen (Monitoringweggefallen) sowie die Durchführung von Diagnostik und Therapie, speziell des Grundleidens, einschließlich der Organunterstützungseit 01.06.2015 weggefallen.

B. Mindestdauer der Ausbildung und Ausbildungsfächer

Drei Jahre Intensivmedizin

Stand vor dem 31.05.2015

In Kraft vom 01.02.2007 bis 31.05.2015
Das Sonderfach Herzchirurgie umfasst die Diagnostik, Indikationsstellung, Behandlung und Nachsorge von operativ zu therapierenden Erkrankungen des Herzens und der großen intrathorakalen Gefäße.

BAnl. Mindestdauer der Ausbildung und Ausbildungsfächer

1.

Hauptfach:

Vier Jahre, wobei hierauf eine absolvierte Ausbildung in Chirurgie oder Thoraxchirurgie in der Dauer von einem Jahr anrechenbar ist

2.

Pflichtnebenfächer:

2.1.

Sechs Monate Anästhesiologie und Intensivmedizin

2.2.

Sechs Monate Innere Medizin

3.

Wahlnebenfächer:

3.1.

Gebundene Wahlnebenfächer:

Ein Jahr Chirurgie, Gefäßchirurgie oder Thoraxchirurgie, wobei jedes Fach in der Dauer von zumindest drei Monaten zu absolvieren ist

3.2.

Freie Wahlnebenfächer:

Keine

2. Abschnitt

I.

Additivfach Gefäßchirurgie

A. Definition des Aufgabengebiets

Das Additivfach Gefäßchirurgie umfasst die theoretische und klinische Forschung, die Prävention, die invasive und nicht-invasive Diagnostik, die konservative, operative und interoperativ-interventionelle Behandlung von Erkrankungen, Verletzungen und Missbildungen der Arterien und Venen einschließlich sonstiger operativer Maßnahmen an diesen Gefäßen sowie die entsprechende Nachbehandlung.

B. Mindestdauer der Ausbildung und Ausbildungsfächer

Drei Jahre Gefäßchirurgie

II.

Additivfach Intensivmedizin

A. Definition des Aufgabengebiets

Das Additivfach Intensivmedizin umfasst das fachspezifische koordinierte Behandlungsmanagement für Patientinnen/Patienten mit lebensbedrohlichen Zuständen und Erkrankungen11 ÄAO 2006 (Organversagen). Das ununterbrochene 24-stündige intensivmedizinische Behandlungsmanagement beinhaltet insbesondere die Überwachung der Vitalfunktionen (Monitoringweggefallen) sowie die Durchführung von Diagnostik und Therapie, speziell des Grundleidens, einschließlich der Organunterstützungseit 01.06.2015 weggefallen.

B. Mindestdauer der Ausbildung und Ausbildungsfächer

Drei Jahre Intensivmedizin

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten