Anl. 10 ÄAO 2006 (weggefallen)

Ärztinnen-/Ärzte-Ausbildungsordnung 2006

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.06.2015 bis 31.12.9999
Das Sonderfach Haut- und Geschlechtskrankheiten umfasst die Prävention, Diagnostik, Behandlung und Rehabilitation aller Zustände und Erkrankungen der Haut und der tiefer liegenden Organe, soweit diese mit der Haut physiologisch und pathophysiologisch verbunden sind, der hautnahen Schleimhäute und der Hautanhangsgebilde, weiters die Prävention, Diagnostik, Behandlung und Rehabilitation von Hautmanifestationen von systemischen Krankheiten und systemischen Manifestationen von Hautkrankheiten, die fachspezifische Onkologie und die Allergologie, die Prävention, Diagnostik, Behandlung und Rehabilitation der chronischen Veneninsuffizienz, die periphere Angiopathie, die Venerologie sowie die Prävention, Diagnostik und Behandlung von sexuell übertragbaren Krankheiten und anderen Krankheiten des Genitoanaltraktes.

BAnl. Mindestdauer der Ausbildung und Ausbildungsfächer

1.

Hauptfach:

Vier Jahre

2.

Pflichtnebenfächer:

2.1.

Ein Jahr Innere Medizin, wobei hierauf eine absolvierte Ausbildung in Lungenkrankheiten, Neurologie oder Psychiatrie in der Dauer von jeweils höchstens drei Monaten anzurechnen ist

2.2.

Neun Monate Chirurgie, wobei hierauf eine Ausbildung in Gefäßchirurgie, Plastische, Ästhetische und Rekonstruktive Chirurgie oder Unfallchirurgie in der Dauer von höchstens drei Monaten anzurechnen ist

3.

Wahlnebenfächer:

3.1.

Gebundene Wahlnebenfächer:

Keine

3.2.

Freie Wahlnebenfächer:

Drei Monate in einem Sonderfach nach Wahl

2. Abschnitt

Additivfach Angiologie

A. Definition des Aufgabengebiets

Das Additivfach Angiologie umfasst die Prävention, Diagnostik und konservative Behandlung der Erkrankungen der Blutgefäße10 ÄAO 2006 (Arterien, Venen und Lymphgefäßeweggefallen) unter besonderer Berücksichtigung von Risikofaktoren, kausalen Faktoren und Folgenseit 01.06.2015 weggefallen.

B. Mindestdauer der Ausbildung und Ausbildungsfächer

Drei Jahre Angiologie

Stand vor dem 31.05.2015

In Kraft vom 01.02.2007 bis 31.05.2015
Das Sonderfach Haut- und Geschlechtskrankheiten umfasst die Prävention, Diagnostik, Behandlung und Rehabilitation aller Zustände und Erkrankungen der Haut und der tiefer liegenden Organe, soweit diese mit der Haut physiologisch und pathophysiologisch verbunden sind, der hautnahen Schleimhäute und der Hautanhangsgebilde, weiters die Prävention, Diagnostik, Behandlung und Rehabilitation von Hautmanifestationen von systemischen Krankheiten und systemischen Manifestationen von Hautkrankheiten, die fachspezifische Onkologie und die Allergologie, die Prävention, Diagnostik, Behandlung und Rehabilitation der chronischen Veneninsuffizienz, die periphere Angiopathie, die Venerologie sowie die Prävention, Diagnostik und Behandlung von sexuell übertragbaren Krankheiten und anderen Krankheiten des Genitoanaltraktes.

BAnl. Mindestdauer der Ausbildung und Ausbildungsfächer

1.

Hauptfach:

Vier Jahre

2.

Pflichtnebenfächer:

2.1.

Ein Jahr Innere Medizin, wobei hierauf eine absolvierte Ausbildung in Lungenkrankheiten, Neurologie oder Psychiatrie in der Dauer von jeweils höchstens drei Monaten anzurechnen ist

2.2.

Neun Monate Chirurgie, wobei hierauf eine Ausbildung in Gefäßchirurgie, Plastische, Ästhetische und Rekonstruktive Chirurgie oder Unfallchirurgie in der Dauer von höchstens drei Monaten anzurechnen ist

3.

Wahlnebenfächer:

3.1.

Gebundene Wahlnebenfächer:

Keine

3.2.

Freie Wahlnebenfächer:

Drei Monate in einem Sonderfach nach Wahl

2. Abschnitt

Additivfach Angiologie

A. Definition des Aufgabengebiets

Das Additivfach Angiologie umfasst die Prävention, Diagnostik und konservative Behandlung der Erkrankungen der Blutgefäße10 ÄAO 2006 (Arterien, Venen und Lymphgefäßeweggefallen) unter besonderer Berücksichtigung von Risikofaktoren, kausalen Faktoren und Folgenseit 01.06.2015 weggefallen.

B. Mindestdauer der Ausbildung und Ausbildungsfächer

Drei Jahre Angiologie

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