Anl. 5 ÄAO 2006 (weggefallen)

Ärztinnen-/Ärzte-Ausbildungsordnung 2006

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.06.2015 bis 31.12.9999
Sonderfach Blutgruppenserologie und Transfusionsmedizin

AAnl. Definition des Aufgabengebiets

Das Sonderfach Blutgruppenserologie und Transfusionsmedizin umfasst die Aufbringung, Herstellung und Lagerung von Fremd- und Eigenblut, Blutkomponenten und Gewebe einschließlich der Stammzellen und anderer Bestandteile für die Zelltherapie, die dazu notwendigen Tests, deren sachgemäße Anwendung sowie die Durchführung der präparativen und therapeutischen Hämapheresen5 ÄAO 2006 (weggefallen) seit 01.06.2015 weggefallen. Die vom Sonderfach Blutgruppenserologie und Transfusionsmedizin umfassten Laboruntersuchungen und klinischen Tätigkeiten beinhalten immunhämatologische, serologische, hämostaseologische, immunologische, zelluläre, mikrobiologische, chemische und molekularbiologische Verfahren sowie die Bestimmung der Blutgruppe einschließlich der Verträglichkeitstests, der Blutfaktoren und Gewebsmerkmale sowie daraus resultierende Interpretationen für die Behandlung und fachspezifische Begutachtung. Das Sonderfach Blutgruppenserologie und Transfusionsmedizin umfasst schließlich die Beratung von Patientinnen/Patienten und Spenderinnen/Spendern sowie die Unterstützung der in der Vorsorge und Krankenbehandlung tätigen Ärztinnen/Ärzte, wobei sich dieses Tätigkeitsspektrum auf die Probennahme, Spende, Apherese und die Beratung hinsichtlich Therapie-, Krankheitsverlaufs- und Immunitätskontrollen erstreckt.

B. Mindestdauer der Ausbildung und Ausbildungsfächer

1.

Hauptfach:

Vier Jahre

2.

Pflichtnebenfächer:

Ein Jahr Innere Medizin, wobei hierauf eine absolvierte Ausbildung in Kinder- und Jugendheilkunde in der Dauer von höchstens sechs Monaten anzurechnen ist

3.

Wahlnebenfächer:

3.1.

Gebundene Wahlnebenfächer:

Ein Jahr in einem oder mehreren der folgenden Sonderfächer, wobei das gewählte Fach jeweils in der Dauer von zumindest drei Monaten zu absolvieren ist:

Anästhesiologie und Intensivmedizin, Chirurgie, Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Neurochirurgie, Orthopädie und Orthopädische Chirurgie, Unfallchirurgie, Urologie

3.2.

Freie Wahlnebenfächer:

Keine

Stand vor dem 31.05.2015

In Kraft vom 01.02.2007 bis 31.05.2015
Sonderfach Blutgruppenserologie und Transfusionsmedizin

AAnl. Definition des Aufgabengebiets

Das Sonderfach Blutgruppenserologie und Transfusionsmedizin umfasst die Aufbringung, Herstellung und Lagerung von Fremd- und Eigenblut, Blutkomponenten und Gewebe einschließlich der Stammzellen und anderer Bestandteile für die Zelltherapie, die dazu notwendigen Tests, deren sachgemäße Anwendung sowie die Durchführung der präparativen und therapeutischen Hämapheresen5 ÄAO 2006 (weggefallen) seit 01.06.2015 weggefallen. Die vom Sonderfach Blutgruppenserologie und Transfusionsmedizin umfassten Laboruntersuchungen und klinischen Tätigkeiten beinhalten immunhämatologische, serologische, hämostaseologische, immunologische, zelluläre, mikrobiologische, chemische und molekularbiologische Verfahren sowie die Bestimmung der Blutgruppe einschließlich der Verträglichkeitstests, der Blutfaktoren und Gewebsmerkmale sowie daraus resultierende Interpretationen für die Behandlung und fachspezifische Begutachtung. Das Sonderfach Blutgruppenserologie und Transfusionsmedizin umfasst schließlich die Beratung von Patientinnen/Patienten und Spenderinnen/Spendern sowie die Unterstützung der in der Vorsorge und Krankenbehandlung tätigen Ärztinnen/Ärzte, wobei sich dieses Tätigkeitsspektrum auf die Probennahme, Spende, Apherese und die Beratung hinsichtlich Therapie-, Krankheitsverlaufs- und Immunitätskontrollen erstreckt.

B. Mindestdauer der Ausbildung und Ausbildungsfächer

1.

Hauptfach:

Vier Jahre

2.

Pflichtnebenfächer:

Ein Jahr Innere Medizin, wobei hierauf eine absolvierte Ausbildung in Kinder- und Jugendheilkunde in der Dauer von höchstens sechs Monaten anzurechnen ist

3.

Wahlnebenfächer:

3.1.

Gebundene Wahlnebenfächer:

Ein Jahr in einem oder mehreren der folgenden Sonderfächer, wobei das gewählte Fach jeweils in der Dauer von zumindest drei Monaten zu absolvieren ist:

Anästhesiologie und Intensivmedizin, Chirurgie, Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Neurochirurgie, Orthopädie und Orthopädische Chirurgie, Unfallchirurgie, Urologie

3.2.

Freie Wahlnebenfächer:

Keine

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