Anl. 4 ÄAO 2006 (weggefallen)

Ärztinnen-/Ärzte-Ausbildungsordnung 2006

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.06.2015 bis 31.12.9999
Sonderfach Augenheilkunde und Optometrie

AAnl. Definition des Aufgabengebiets

Das Sonderfach Augenheilkunde und Optometrie umfasst die Prävention, Diagnostik, Behandlung und Rehabilitation anatomischer und funktionell krankhafter Veränderungen des Auges und seiner Adnexe sowie Kenntnisse der physikalisch optischen Grundlagen und Untersuchungsmethoden der Optometrie und deren Anwendung für die Verordnung von Heilbehelfen4 ÄAO 2006 (weggefallen) seit 01.06.2015 weggefallen.

B. Mindestdauer der Ausbildung und Ausbildungsfächer

1.

Hauptfach:

Fünf Jahre

2.

Pflichtnebenfächer:

Sechs Monate Innere Medizin

3.

Wahlnebenfächer:

3.1.

Gebundene Wahlnebenfächer:

Drei Monate in einem der folgenden Sonderfächer:

Chirurgie, Plastische, Ästhetische und Rekonstruktive Chirurgie oder Unfallchirurgie

3.2.

Freie Wahlnebenfächer:

Drei Monate in einem Sonderfach nach Wahl

Stand vor dem 31.05.2015

In Kraft vom 01.02.2007 bis 31.05.2015
Sonderfach Augenheilkunde und Optometrie

AAnl. Definition des Aufgabengebiets

Das Sonderfach Augenheilkunde und Optometrie umfasst die Prävention, Diagnostik, Behandlung und Rehabilitation anatomischer und funktionell krankhafter Veränderungen des Auges und seiner Adnexe sowie Kenntnisse der physikalisch optischen Grundlagen und Untersuchungsmethoden der Optometrie und deren Anwendung für die Verordnung von Heilbehelfen4 ÄAO 2006 (weggefallen) seit 01.06.2015 weggefallen.

B. Mindestdauer der Ausbildung und Ausbildungsfächer

1.

Hauptfach:

Fünf Jahre

2.

Pflichtnebenfächer:

Sechs Monate Innere Medizin

3.

Wahlnebenfächer:

3.1.

Gebundene Wahlnebenfächer:

Drei Monate in einem der folgenden Sonderfächer:

Chirurgie, Plastische, Ästhetische und Rekonstruktive Chirurgie oder Unfallchirurgie

3.2.

Freie Wahlnebenfächer:

Drei Monate in einem Sonderfach nach Wahl

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