Anl. 28 ÄAO 2015 Sonderfach Public Health

Ärztinnen-/Ärzte-Ausbildungsordnung 2015 

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.08.2026 bis 31.12.9999
Sonderfach Public HealthA. Definition des Aufgabengebiets

Das Sonderfach Public Health umfasst spezielle Kenntnisse der Strukturen und Organisation der öffentlichen Gesundheitssysteme, Gesundheitsinformationssysteme, der Bevölkerungsmedizin, der Versicherungsmedizin und Epidemiologie, weiters die Expertise für die Gesundheit der Menschen – als Individuen sowie als Populationen –, für übertragbare und nichtübertragbare Erkrankungen, für Prävention im Sinne von Verhütung und Früherkennung von Krankheiten sowie Rehabilitation. Es umfasst Wissen in den der Medizin angrenzenden Disziplinen wie Soziologie, Gesundheitsmanagement, Gesundheitsökonomie sowie über Tätigkeitsbereiche sonstiger Gesundheitsberufe und beachtet soziale Determinanten der Gesundheit. Es umfasst die Begutachtung und Beachtung gesundheitlicher Belange der Menschen sowie Beratung von öffentlicher Einrichtungen und Institutionen.

B. Mindestdauer der Ausbildung
  1. 1.Ziffer eins96 Monate Basisausbildung
  2. 2.Ziffer 236 Monate Sonderfach–Grundausbildung
  3. 3.Ziffer 327 Monate Sonderfach–Schwerpunktausbildung, gegliedert in sechs Module und ein wissenschaftliches Modul, wobei aus den sieben Modulen drei Module zu wählen sind.

Stand vor dem 31.07.2026

In Kraft vom 01.06.2015 bis 31.07.2026
Sonderfach Public HealthA. Definition des Aufgabengebiets

Das Sonderfach Public Health umfasst spezielle Kenntnisse der Strukturen und Organisation der öffentlichen Gesundheitssysteme, Gesundheitsinformationssysteme, der Bevölkerungsmedizin, der Versicherungsmedizin und Epidemiologie, weiters die Expertise für die Gesundheit der Menschen – als Individuen sowie als Populationen –, für übertragbare und nichtübertragbare Erkrankungen, für Prävention im Sinne von Verhütung und Früherkennung von Krankheiten sowie Rehabilitation. Es umfasst Wissen in den der Medizin angrenzenden Disziplinen wie Soziologie, Gesundheitsmanagement, Gesundheitsökonomie sowie über Tätigkeitsbereiche sonstiger Gesundheitsberufe und beachtet soziale Determinanten der Gesundheit. Es umfasst die Begutachtung und Beachtung gesundheitlicher Belange der Menschen sowie Beratung von öffentlicher Einrichtungen und Institutionen.

B. Mindestdauer der Ausbildung
  1. 1.Ziffer eins96 Monate Basisausbildung
  2. 2.Ziffer 236 Monate Sonderfach–Grundausbildung
  3. 3.Ziffer 327 Monate Sonderfach–Schwerpunktausbildung, gegliedert in sechs Module und ein wissenschaftliches Modul, wobei aus den sieben Modulen drei Module zu wählen sind.

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten