Anl. 16 ÄAO 2015 Sonderfach Klinische Pathologie und Neuropathologie

Ärztinnen-/Ärzte-Ausbildungsordnung 2015 

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.08.2026 bis 31.12.9999
Klinisch-Pathologische Sonderfächer1. Abschnitt
Sonderfach Klinische Pathologie und MolekularpathologieA. Definition des Aufgabengebiets

Das Sonderfach Klinische Pathologie und Molekularpathologie umfasst die Prävention sowie die morphologische und molekulare Diagnostik von Krankheiten durch Untersuchungen von Gewebsmaterial, Zellmaterial und Körperflüssigkeiten (wie etwa Resektionen, Biopsien, Punktate, Abstriche etc.), inklusive der Bewertung therapeutischer Maßnahmen, sowie die Beobachtung des Krankheitsverlaufs und die Vornahme von Obduktionen.

B. Mindestdauer der Ausbildung
  1. 1.Ziffer eins96 Monate Basisausbildung
  2. 2.Ziffer 236 Monate Sonderfach–Grundausbildung
  3. 3.Ziffer 327 Monate Sonderfach–Schwerpunktausbildung, gegliedert in sechs Module und ein wissenschaftliches Modul, wobei aus den sieben Modulen drei Module zu wählen sind.
2. Abschnitt
Sonderfach Klinische Pathologie und NeuropathologieA. Definition des Aufgabengebiets

Das Sonderfach Klinische Pathologie und Neuropathologie umfasst neben der gesamten Klinischen Pathologie und Molekularpathologie die Kenntnisse neurobiologischer und neurophysiologischer Grundlagen von der Struktur, der Funktion des Nervensystems, der Sinnesorgane und der Skelettmuskulatur sowie die morphologische und molekulare Diagnostik von Krankheiten des Nervensystems, der Sinnesorgane und der Skelettmuskulatur durch Untersuchungen von Gewebsmaterial, Zellmaterial und Körperflüssigkeiten (wie etwa Resektionen, Biopsien, Punktate, Abstriche etc.), inklusive der Bewertung.

B. Mindestdauer der Ausbildung
  1. 1.Ziffer eins96 Monate Basisausbildung
  2. 2.Ziffer 236 Monate Sonderfach–Grundausbildung
  3. 3.Ziffer 327 Monate Sonderfach–Schwerpunktausbildung, gegliedert in ein Modul Klinische Pathologie und Neuropathologie sowie ein wissenschaftliches Modul, wobei sich das Modul Klinische Pathologie und Neuropathologie auf zumindest 18 Monate verkürzt, sofern das wissenschaftliche Modul absolviert wird

Stand vor dem 31.07.2026

In Kraft vom 01.06.2015 bis 31.07.2026
Klinisch-Pathologische Sonderfächer1. Abschnitt
Sonderfach Klinische Pathologie und MolekularpathologieA. Definition des Aufgabengebiets

Das Sonderfach Klinische Pathologie und Molekularpathologie umfasst die Prävention sowie die morphologische und molekulare Diagnostik von Krankheiten durch Untersuchungen von Gewebsmaterial, Zellmaterial und Körperflüssigkeiten (wie etwa Resektionen, Biopsien, Punktate, Abstriche etc.), inklusive der Bewertung therapeutischer Maßnahmen, sowie die Beobachtung des Krankheitsverlaufs und die Vornahme von Obduktionen.

B. Mindestdauer der Ausbildung
  1. 1.Ziffer eins96 Monate Basisausbildung
  2. 2.Ziffer 236 Monate Sonderfach–Grundausbildung
  3. 3.Ziffer 327 Monate Sonderfach–Schwerpunktausbildung, gegliedert in sechs Module und ein wissenschaftliches Modul, wobei aus den sieben Modulen drei Module zu wählen sind.
2. Abschnitt
Sonderfach Klinische Pathologie und NeuropathologieA. Definition des Aufgabengebiets

Das Sonderfach Klinische Pathologie und Neuropathologie umfasst neben der gesamten Klinischen Pathologie und Molekularpathologie die Kenntnisse neurobiologischer und neurophysiologischer Grundlagen von der Struktur, der Funktion des Nervensystems, der Sinnesorgane und der Skelettmuskulatur sowie die morphologische und molekulare Diagnostik von Krankheiten des Nervensystems, der Sinnesorgane und der Skelettmuskulatur durch Untersuchungen von Gewebsmaterial, Zellmaterial und Körperflüssigkeiten (wie etwa Resektionen, Biopsien, Punktate, Abstriche etc.), inklusive der Bewertung.

B. Mindestdauer der Ausbildung
  1. 1.Ziffer eins96 Monate Basisausbildung
  2. 2.Ziffer 236 Monate Sonderfach–Grundausbildung
  3. 3.Ziffer 327 Monate Sonderfach–Schwerpunktausbildung, gegliedert in ein Modul Klinische Pathologie und Neuropathologie sowie ein wissenschaftliches Modul, wobei sich das Modul Klinische Pathologie und Neuropathologie auf zumindest 18 Monate verkürzt, sofern das wissenschaftliche Modul absolviert wird

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