Anl. 10 ÄAO 2015 Sonderfach Haut- und Geschlechtskrankheiten

Ärztinnen-/Ärzte-Ausbildungsordnung 2015 

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.08.2026 bis 31.12.9999
Sonderfach Haut- und Geschlechtskrankheiten
A. Definition des Aufgabengebiets

Das Sonderfach Haut- und Geschlechtskrankheiten umfasst die Prävention, Diagnostik, Behandlung und Rehabilitation aller Erkrankungen der Haut und der tiefer liegenden Organe, soweit diese mit der Haut physiologisch und pathophysiologisch verbunden sind, der hautnahen Schleimhäute und der Hautanhangsgebilde, Hautmanifestationen von systemischen Krankheiten, die fachspezifische Onkologie und Allergologie sowie die Prävention, Diagnostik, Behandlung und Rehabilitation der chronischen Veneninsuffizienz, die periphere Angiopathie, die Venerologie sowie die Prävention, Diagnostik und Behandlung von sexuell übertragbaren Krankheiten.

B. Mindestdauer der Ausbildung
  1. 1.Ziffer eins96 Monate Basisausbildung
  2. 2.Ziffer 236 Monate Sonderfach–Grundausbildung
  3. 3.Ziffer 327 Monate Sonderfach–Schwerpunktausbildung, gegliedert in sechs Module und ein wissenschaftliches Modul, wobei aus den sieben Modulen drei Module zu wählen sind.

Stand vor dem 31.07.2026

In Kraft vom 01.06.2015 bis 31.07.2026
Sonderfach Haut- und Geschlechtskrankheiten
A. Definition des Aufgabengebiets

Das Sonderfach Haut- und Geschlechtskrankheiten umfasst die Prävention, Diagnostik, Behandlung und Rehabilitation aller Erkrankungen der Haut und der tiefer liegenden Organe, soweit diese mit der Haut physiologisch und pathophysiologisch verbunden sind, der hautnahen Schleimhäute und der Hautanhangsgebilde, Hautmanifestationen von systemischen Krankheiten, die fachspezifische Onkologie und Allergologie sowie die Prävention, Diagnostik, Behandlung und Rehabilitation der chronischen Veneninsuffizienz, die periphere Angiopathie, die Venerologie sowie die Prävention, Diagnostik und Behandlung von sexuell übertragbaren Krankheiten.

B. Mindestdauer der Ausbildung
  1. 1.Ziffer eins96 Monate Basisausbildung
  2. 2.Ziffer 236 Monate Sonderfach–Grundausbildung
  3. 3.Ziffer 327 Monate Sonderfach–Schwerpunktausbildung, gegliedert in sechs Module und ein wissenschaftliches Modul, wobei aus den sieben Modulen drei Module zu wählen sind.

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