§ 3 ArznbVO (weggefallen)

Arzneibuchverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2019 bis 31.12.9999
Arzneimittel, die vor dem 1§ 3 ArznbVO seit 31.12.2018 weggefallen. Juli 1991

1.

in Österreich hergestellt oder

2.

nach Österreich eingeführt werden, müssen nicht dem Arzneibuch, Amtliche Ausgabe 1990, entsprechen, wenn sie dem vor dem 1. Oktober 1990 geltenden Arzneibuch entsprechen.

Stand vor dem 31.12.2018

In Kraft vom 08.09.1990 bis 31.12.2018
Arzneimittel, die vor dem 1§ 3 ArznbVO seit 31.12.2018 weggefallen. Juli 1991

1.

in Österreich hergestellt oder

2.

nach Österreich eingeführt werden, müssen nicht dem Arzneibuch, Amtliche Ausgabe 1990, entsprechen, wenn sie dem vor dem 1. Oktober 1990 geltenden Arzneibuch entsprechen.

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