§ 4 AktuberVO (weggefallen)

Aktuarsberichtsverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2016 bis 31.12.9999
§ 4 AktuberVO (1weggefallen) Diese Verordnung tritt mit 1seit 01.01.2016 weggefallen. Jänner 2006 in Kraft und ist erstmals auf den Aktuarsbericht über das Geschäftsjahr 2006 anzuwenden.

(2) § 1 Z 4 und § 3 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 89/2009 treten mit 1. April 2009 in Kraft und sind erstmals auf den Aktuarsbericht über das Geschäftsjahr 2009 anzuwenden.

(3) § 3 Position II.5. in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 398/2013 ist erstmals auf den Aktuarsbericht über das Geschäftsjahr 2013 anzuwenden.

Stand vor dem 31.12.2015

In Kraft vom 04.12.2013 bis 31.12.2015
§ 4 AktuberVO (1weggefallen) Diese Verordnung tritt mit 1seit 01.01.2016 weggefallen. Jänner 2006 in Kraft und ist erstmals auf den Aktuarsbericht über das Geschäftsjahr 2006 anzuwenden.

(2) § 1 Z 4 und § 3 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 89/2009 treten mit 1. April 2009 in Kraft und sind erstmals auf den Aktuarsbericht über das Geschäftsjahr 2009 anzuwenden.

(3) § 3 Position II.5. in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 398/2013 ist erstmals auf den Aktuarsbericht über das Geschäftsjahr 2013 anzuwenden.

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