§ 4 AufEiPVO Umfang der Eignungsprüfung

Aufnahms- und Eignungsprüfungen

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 28.08.2019 bis 31.12.9999

Die Eignungsprüfung an den Bildungsanstalten für Elementarpädagogik, den Bildungsanstalten für Sozialpädagogik, den Kollegs für Elementarpädagogik und, den Kollegs für Sozialpädagogik sowie den Fachschulen für pädagogische Assistenzberufe hat eine praktische Prüfung zu umfassen.

Stand vor dem 27.08.2019

In Kraft vom 21.04.2017 bis 27.08.2019

Die Eignungsprüfung an den Bildungsanstalten für Elementarpädagogik, den Bildungsanstalten für Sozialpädagogik, den Kollegs für Elementarpädagogik und, den Kollegs für Sozialpädagogik sowie den Fachschulen für pädagogische Assistenzberufe hat eine praktische Prüfung zu umfassen.

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