§ 12 AFGV (weggefallen)

Amateurfunkgebührenverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 14.07.2025 bis 31.12.9999
Paragraph 12,

Für die Ablegung einer Ergänzungsprüfung (§ 23 Abs. 3 AFG§ 12 AFGV) beträgt die Gebühr seit 13.07.2025 weggefallen............................................................................................................................................. 10,90 Euro. Für die Ablegung einer Ergänzungsprüfung (Paragraph 23, Absatz 3, AFG) beträgt die Gebühr ............................................................................................................................................. 10,90 Euro.

Stand vor dem 13.07.2025

In Kraft vom 01.01.2002 bis 13.07.2025
Paragraph 12,

Für die Ablegung einer Ergänzungsprüfung (§ 23 Abs. 3 AFG§ 12 AFGV) beträgt die Gebühr seit 13.07.2025 weggefallen............................................................................................................................................. 10,90 Euro. Für die Ablegung einer Ergänzungsprüfung (Paragraph 23, Absatz 3, AFG) beträgt die Gebühr ............................................................................................................................................. 10,90 Euro.

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