§ 5 AFGV

Amateurfunkgebührenverordnung

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 23.04.1999 bis 31.12.9999

Die Gebühr ist auch dann zu entrichten, wenn die bei der in Betracht kommenden Tarifpost angegebenen Rechtsvorschriften zwar geändert wurden, die gebührenpflichtige Amtshandlung jedoch ihrem Wesen und Inhalt nach unverändert geblieben ist.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 23.04.1999 bis 31.12.9999

Die Gebühr ist auch dann zu entrichten, wenn die bei der in Betracht kommenden Tarifpost angegebenen Rechtsvorschriften zwar geändert wurden, die gebührenpflichtige Amtshandlung jedoch ihrem Wesen und Inhalt nach unverändert geblieben ist.

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