Art. 1 § 5 AnsterfKEG (weggefallen)

Anstellungserfordernisse für Kindergärtnerinnen, Erzieher

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 29.10.2021 bis 31.12.9999
Personenbezogene Bezeichnungen in diesem Bundesgrundsatzgesetz umfassen Knaben und Mädchen bzwArt. Männer und Frauen gleichermaßen1 § 5 AnsterfKEG seit 28.10.2021 weggefallen.

Stand vor dem 28.10.2021

In Kraft vom 20.08.1994 bis 28.10.2021
Personenbezogene Bezeichnungen in diesem Bundesgrundsatzgesetz umfassen Knaben und Mädchen bzwArt. Männer und Frauen gleichermaßen1 § 5 AnsterfKEG seit 28.10.2021 weggefallen.

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