§ 10 AnlElAusbO (weggefallen)

Anlagenelektrik-Ausbildungsordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.08.2015 bis 31.12.9999
§ 10 AnlElAusbO (1weggefallen) Die Prüfung hat die Beantwortung je einer Aufgabe aus sämtlichen nachstehenden Bereichen zu umfassen:

1.

Lesen von grafischen Darstellungen, Tabellen und Datenblättern,

2.

Lesen von technischen Zeichnungen,

3.

Dokumentation der Elektrotechnik,

4.

Allgemeine Steuerschaltungen, Installationspläne, einfache Maschinensteuerungen.

(2) Die Aufgaben sind so zu stellen, dass sie in der Regel in 60 Minuten durchgeführt werden könnenseit 01.08.2015 weggefallen.

(3) Die Prüfung ist nach 80 Minuten zu beenden.

Stand vor dem 31.07.2015

In Kraft vom 01.06.2004 bis 31.07.2015
§ 10 AnlElAusbO (1weggefallen) Die Prüfung hat die Beantwortung je einer Aufgabe aus sämtlichen nachstehenden Bereichen zu umfassen:

1.

Lesen von grafischen Darstellungen, Tabellen und Datenblättern,

2.

Lesen von technischen Zeichnungen,

3.

Dokumentation der Elektrotechnik,

4.

Allgemeine Steuerschaltungen, Installationspläne, einfache Maschinensteuerungen.

(2) Die Aufgaben sind so zu stellen, dass sie in der Regel in 60 Minuten durchgeführt werden könnenseit 01.08.2015 weggefallen.

(3) Die Prüfung ist nach 80 Minuten zu beenden.

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