§ 4 AnlElAusbO (weggefallen)

Anlagenelektrik-Ausbildungsordnung

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.08.2015 bis 31.12.9999
Die Vermittlung der Kenntnisse und Fertigkeiten, die in den Berufsbildpositionen 11, 17, 18, 19, 20, 21, 22, 23, 29, 31 und 32 angeführt sind, ist durch eine fachtheoretische Ausbildung im Lehrbetrieb oder in einem Ausbildungsverbund im Ausmaß von 120 Stunden zu unterstützen§ 4 AnlElAusbO (weggefallen) seit 01.08.2015 weggefallen. Hierüber sind Aufzeichnungen zu führen.

Stand vor dem 31.07.2015

In Kraft vom 01.06.2004 bis 31.07.2015
Die Vermittlung der Kenntnisse und Fertigkeiten, die in den Berufsbildpositionen 11, 17, 18, 19, 20, 21, 22, 23, 29, 31 und 32 angeführt sind, ist durch eine fachtheoretische Ausbildung im Lehrbetrieb oder in einem Ausbildungsverbund im Ausmaß von 120 Stunden zu unterstützen§ 4 AnlElAusbO (weggefallen) seit 01.08.2015 weggefallen. Hierüber sind Aufzeichnungen zu führen.

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten