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AMS - Anweisungsverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 09.02.2004 bis 31.12.9999

Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über die Durchführung der Anordnung und Anweisung finanzieller Leistungen im Arbeitsmarktservice (AMS - Anweisungsverordnung)
StF: BGBl. II Nr. 120/2004

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 4 Abs. 6 zweiter Satz des Bundeshaushaltsgesetzes, BGBl. Nr. 213/1986, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 71/2003, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen und dem Rechnungshof verordnet:

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 09.02.2004 bis 31.12.9999

Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über die Durchführung der Anordnung und Anweisung finanzieller Leistungen im Arbeitsmarktservice (AMS - Anweisungsverordnung)
StF: BGBl. II Nr. 120/2004

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 4 Abs. 6 zweiter Satz des Bundeshaushaltsgesetzes, BGBl. Nr. 213/1986, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 71/2003, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen und dem Rechnungshof verordnet:

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