Allgemeine Grundbuchsanlegungsverordnung (Allg GAV) Fundstelle

Allgemeine Grundbuchsanlegungsverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 08.04.1930 bis 31.12.9999

Verordnung des Bundesministers für Justiz vom 1. März 1930 über die Behandlung von Grundbuchstücken im Zuge agrarischer Operationen und über die Anlegung von Grundbüchern (Allg. GAV.).
StF: BGBl. Nr. 75/1930

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des Artikels V des Gesetzes vom 25. Juli 1871, R. G. Bl. Nr. 95, über die Einführung eines allgemeinen Grundbuchsgesetzes, des § 74 des Allgemeinen Grundbuchsanlegungsgesetzes vom 19. Dezember 1929, B. G. Bl. Nr. 2 von 1930, und des Artikels VII des Bundesgesetzes vom 2. Juli 1929, B. G. Bl. Nr. 222 (Sechste Gerichtsentlastungsnovelle), wird verordnet:

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 08.04.1930 bis 31.12.9999

Verordnung des Bundesministers für Justiz vom 1. März 1930 über die Behandlung von Grundbuchstücken im Zuge agrarischer Operationen und über die Anlegung von Grundbüchern (Allg. GAV.).
StF: BGBl. Nr. 75/1930

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des Artikels V des Gesetzes vom 25. Juli 1871, R. G. Bl. Nr. 95, über die Einführung eines allgemeinen Grundbuchsgesetzes, des § 74 des Allgemeinen Grundbuchsanlegungsgesetzes vom 19. Dezember 1929, B. G. Bl. Nr. 2 von 1930, und des Artikels VII des Bundesgesetzes vom 2. Juli 1929, B. G. Bl. Nr. 222 (Sechste Gerichtsentlastungsnovelle), wird verordnet:

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