§ 5 AllgLAPO Werkzeuge

Allgemeine Lehrabschlußprüfungsordnung

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.1996 bis 31.12.9999

Die Lehrlingsstelle hat dem Prüfungswerber auf dessen Verlangen, das er bis spätestens zehn Tage vor dem festgesetzten Prüfungstermin zu stellen und zu begründen hat, die zur Durchführung der praktischen Prüfung erforderlichen Werkzeuge kostenlos zur Verfügung zu stellen.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.1996 bis 31.12.9999

Die Lehrlingsstelle hat dem Prüfungswerber auf dessen Verlangen, das er bis spätestens zehn Tage vor dem festgesetzten Prüfungstermin zu stellen und zu begründen hat, die zur Durchführung der praktischen Prüfung erforderlichen Werkzeuge kostenlos zur Verfügung zu stellen.

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