§ 2 ElUELzVO

Elektronische Übermittlung von Daten der Lohnzettel

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 19.12.2020 bis 31.12.9999

Übermittlungsstelle ist das Datensammelsystem ELDA (Elektronischer Datenaustausch mit den Österreichischen Sozialversicherungsträgern), das durch den HauptverbandDachverband der österreichischen Sozialversicherungsträger als Auftragsverarbeiter der Finanzämter im Sinne des Art 28 DSGVO eingesetzt wird.

Stand vor dem 18.12.2020

In Kraft vom 02.03.2019 bis 18.12.2020

Übermittlungsstelle ist das Datensammelsystem ELDA (Elektronischer Datenaustausch mit den Österreichischen Sozialversicherungsträgern), das durch den HauptverbandDachverband der österreichischen Sozialversicherungsträger als Auftragsverarbeiter der Finanzämter im Sinne des Art 28 DSGVO eingesetzt wird.

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