§ 13 FachKBV Prüfung der sektoriellen Fachkenntnisse

Fachkundebeurteilungsverordnung

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 21.02.2007 bis 31.12.9999

Die Dauer der Prüfung der sektoriellen Fachkenntnisse ist vom beantragten sektoriellen Zulassungsumfang abhängig. Die Dauer der Prüfung der sektoriellen Fachkenntnisse soll mindestens 60 Minuten betragen.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 21.02.2007 bis 31.12.9999

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