Anl. 4 BVergG 2006 (weggefallen)

Bundesvergabegesetz 2006

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 21.08.2018 bis 31.12.9999

Kategorie

Titel

CPC-Referenz-Nr.1)

17

Gaststätten und Beherbergungsgewerbe

64

18

Eisenbahnen

711

19

Schifffahrt

72

20

Neben- und Hilfstätigkeiten des Verkehrs

74

21

Rechtsberatung

861

22

Arbeits- und Arbeitskräftevermittlung

872

23

Auskunfts- und Schutzdienste (ohne Geldtransport)

873

(außer 87304)

24

Unterrichtswesen und Berufsausbildung

92

25

Gesundheits-, Veterinär- und Sozialwesen

93

26

Erholung, Kultur und Sport

96

27

Sonstige Dienstleistungen2) 3)

1) CPC-Nomenklatur (vorläufige Fassung), die zur Festlegung des Anwendungsbereiches der Richtlinie 92/50/EWG verwendet wurde. Bei unterschiedlichen Auslegungen zwischen CPV und CPC gilt die CPC-Nomenklatur.

2) Ausgenommen Arbeitsverträge.

3) Ausgenommen Aufträge über Erwerb, Entwicklung, Produktion oder Koproduktion von Programmen durch Sendeunternehmen und Verträgen über Sendezeit.

Anl. 4 BVergG 2006 seit 20.08.2018 weggefallen.

Stand vor dem 20.08.2018

In Kraft vom 01.02.2006 bis 20.08.2018

Kategorie

Titel

CPC-Referenz-Nr.1)

17

Gaststätten und Beherbergungsgewerbe

64

18

Eisenbahnen

711

19

Schifffahrt

72

20

Neben- und Hilfstätigkeiten des Verkehrs

74

21

Rechtsberatung

861

22

Arbeits- und Arbeitskräftevermittlung

872

23

Auskunfts- und Schutzdienste (ohne Geldtransport)

873

(außer 87304)

24

Unterrichtswesen und Berufsausbildung

92

25

Gesundheits-, Veterinär- und Sozialwesen

93

26

Erholung, Kultur und Sport

96

27

Sonstige Dienstleistungen2) 3)

1) CPC-Nomenklatur (vorläufige Fassung), die zur Festlegung des Anwendungsbereiches der Richtlinie 92/50/EWG verwendet wurde. Bei unterschiedlichen Auslegungen zwischen CPV und CPC gilt die CPC-Nomenklatur.

2) Ausgenommen Arbeitsverträge.

3) Ausgenommen Aufträge über Erwerb, Entwicklung, Produktion oder Koproduktion von Programmen durch Sendeunternehmen und Verträgen über Sendezeit.

Anl. 4 BVergG 2006 seit 20.08.2018 weggefallen.

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