§ 317 BVergG 2006 (weggefallen)

Bundesvergabegesetz 2006

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2014 bis 31.12.9999
In Verfahren vor dem Bundesvergabeamt sind die §§ 67e, 67f Abs317 BVergG 2006 (weggefallen) seit 01.01.2014 weggefallen. 1 und 67g AVG sowie § 22 des Mediengesetzes, BGBl. Nr. 314/1981, sinngemäß anzuwenden.

Stand vor dem 31.12.2013

In Kraft vom 01.02.2006 bis 31.12.2013
In Verfahren vor dem Bundesvergabeamt sind die §§ 67e, 67f Abs317 BVergG 2006 (weggefallen) seit 01.01.2014 weggefallen. 1 und 67g AVG sowie § 22 des Mediengesetzes, BGBl. Nr. 314/1981, sinngemäß anzuwenden.

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