§ 245 BVergG 2006 (weggefallen)

Bundesvergabegesetz 2006

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 21.08.2018 bis 31.12.9999
(1) Die Beschreibung der Leistung kann wahlweise konstruktiv oder funktional erfolgen§ 245 BVergG 2006 seit 20.08.2018 weggefallen.

(2) Bei einer konstruktiven Leistungsbeschreibung werden die Leistungen nach zu erbringenden Teilleistungen aufgegliedert.

(3) Bei einer funktionalen Leistungsbeschreibung werden die Leistungen als Aufgabenstellung durch Festlegung von Leistungs- oder Funktionsanforderungen beschrieben.

Stand vor dem 20.08.2018

In Kraft vom 12.07.2013 bis 20.08.2018
(1) Die Beschreibung der Leistung kann wahlweise konstruktiv oder funktional erfolgen§ 245 BVergG 2006 seit 20.08.2018 weggefallen.

(2) Bei einer konstruktiven Leistungsbeschreibung werden die Leistungen nach zu erbringenden Teilleistungen aufgegliedert.

(3) Bei einer funktionalen Leistungsbeschreibung werden die Leistungen als Aufgabenstellung durch Festlegung von Leistungs- oder Funktionsanforderungen beschrieben.

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