§ 24 IESG (weggefallen)

Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 30.07.2026 bis 31.12.9999
§ 24.Paragraph 24,

§ 13e Abs. 1 dritter Satz in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 148/2009§ 24 IESG tritt rückwirkend mit 15seit 29.07.2026 weggefallen. Dezember 2009 in Kraft. Paragraph 13 e, Absatz eins, dritter Satz in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 148 aus 2009, tritt rückwirkend mit 15. Dezember 2009 in Kraft.

Stand vor dem 29.07.2026

In Kraft vom 31.12.2009 bis 29.07.2026
§ 24.Paragraph 24,

§ 13e Abs. 1 dritter Satz in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 148/2009§ 24 IESG tritt rückwirkend mit 15seit 29.07.2026 weggefallen. Dezember 2009 in Kraft. Paragraph 13 e, Absatz eins, dritter Satz in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 148 aus 2009, tritt rückwirkend mit 15. Dezember 2009 in Kraft.

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