§ 178a PatG (weggefallen)

Patentgesetz 1970

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2014 bis 31.12.9999
Der in diesem Bundesgesetz und in anderen bundesgesetzlichen Bestimmungen enthaltene auf die Beschwerdeabteilung des Patentamts bezogene Begriff „Beschwerdeabteilung“ wird jeweils durch den Begriff „Rechtsmittelabteilung“ in der jeweils grammatikalisch richtigen Form ersetzt§ 178a PatG (weggefallen) seit 01.01.2014 weggefallen.

Stand vor dem 31.12.2013

In Kraft vom 01.01.2010 bis 31.12.2013
Der in diesem Bundesgesetz und in anderen bundesgesetzlichen Bestimmungen enthaltene auf die Beschwerdeabteilung des Patentamts bezogene Begriff „Beschwerdeabteilung“ wird jeweils durch den Begriff „Rechtsmittelabteilung“ in der jeweils grammatikalisch richtigen Form ersetzt§ 178a PatG (weggefallen) seit 01.01.2014 weggefallen.

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