§ 52b BAO (weggefallen)

Bundesabgabenordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.07.2010 bis 31.12.9999
Für Landes- und Gemeindeabgaben gilt § 52a § 52b BAOnicht seit 30.06.2010 weggefallen.

Stand vor dem 30.06.2010

In Kraft vom 26.03.2009 bis 30.06.2010
Für Landes- und Gemeindeabgaben gilt § 52a § 52b BAOnicht seit 30.06.2010 weggefallen.

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