§ 69 ZaDiG (weggefallen)

Zahlungsdienstegesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.06.2018 bis 31.12.9999
(1) Für die Verhängung von Verwaltungsstrafen gemäß §§ 66 § 69 ZaDiGbis 68a ist in erster Instanz die FMA zuständig seit 31.05.2018 weggefallen.

(Anm.: Abs. 2 aufgehoben durch Art. 45 Z 8, BGBl. I Nr. 107/2017)

Stand vor dem 31.05.2018

In Kraft vom 03.01.2018 bis 31.05.2018
(1) Für die Verhängung von Verwaltungsstrafen gemäß §§ 66 § 69 ZaDiGbis 68a ist in erster Instanz die FMA zuständig seit 31.05.2018 weggefallen.

(Anm.: Abs. 2 aufgehoben durch Art. 45 Z 8, BGBl. I Nr. 107/2017)

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