§ 35a ÄrzteG 1998 (weggefallen)

Ärztegesetz 1998

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2014 bis 31.12.9999
Bescheide der Österreichischen Ärztekammer in den Angelegenheiten der §§ 32, 33 und 35 können durch Berufung unmittelbar beim unabhängigen Verwaltungssenat des Landes, in dessen Bereich die Ausübung der ärztlichen Tätigkeit beabsichtigt ist, angefochten werden§ 35a ÄrzteG 1998 (weggefallen) seit 01.01.2014 weggefallen.

Stand vor dem 31.12.2013

In Kraft vom 01.08.2002 bis 31.12.2013
Bescheide der Österreichischen Ärztekammer in den Angelegenheiten der §§ 32, 33 und 35 können durch Berufung unmittelbar beim unabhängigen Verwaltungssenat des Landes, in dessen Bereich die Ausübung der ärztlichen Tätigkeit beabsichtigt ist, angefochten werden§ 35a ÄrzteG 1998 (weggefallen) seit 01.01.2014 weggefallen.

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