§ 266 BDG 1979 (weggefallen)

Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 31.07.2016 bis 31.12.9999
Am 30§ 266 BDG 1979 (weggefallen) seit 31.07.2016 weggefallen. Juni 2005 bei der Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Inneres anhängige Disziplinarverfahren, die Personen betreffen, die am 30. Juni 2005 Beamte der Bundesgendarmerie waren, sind von den nach § 145c und § 266, jeweils in der bis zum 30. Juni 2005 geltenden Fassung, gebildeten Senaten fortzuführen. Für ab 1. Juli 2005 bei der Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Inneres anhängig gemachte Verfahren gelten die nicht rechtskundigen Senatsvorsitzenden für den Rest ihrer Bestellungsdauer als weitere Mitglieder.

Stand vor dem 30.07.2016

In Kraft vom 01.07.2005 bis 30.07.2016
Am 30§ 266 BDG 1979 (weggefallen) seit 31.07.2016 weggefallen. Juni 2005 bei der Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Inneres anhängige Disziplinarverfahren, die Personen betreffen, die am 30. Juni 2005 Beamte der Bundesgendarmerie waren, sind von den nach § 145c und § 266, jeweils in der bis zum 30. Juni 2005 geltenden Fassung, gebildeten Senaten fortzuführen. Für ab 1. Juli 2005 bei der Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Inneres anhängig gemachte Verfahren gelten die nicht rechtskundigen Senatsvorsitzenden für den Rest ihrer Bestellungsdauer als weitere Mitglieder.

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