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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
Bewilligungen gemäß § 17 sowie die Wirksamkeit der Bestätigungen gemäß § 18 erlöschen fünf Jahre nach Ausstellung. Verlängerungen um jeweils drei Jahre (auch mehrmals) sind über entsprechenden Antrag (Anträge) möglich. Bewilligungen gemäß Paragraph 17, sowie die Wirksamkeit der Bestätigungen gemäß Paragraph 18, erlöschen fünf Jahre nach Ausstellung. Verlängerungen um jeweils drei Jahre (auch mehrmals) sind über entsprechenden Antrag (Anträge) möglich.
Bewilligungen gemäß § 17 sowie die Wirksamkeit der Bestätigungen gemäß § 18 erlöschen fünf Jahre nach Ausstellung. Verlängerungen um jeweils drei Jahre (auch mehrmals) sind über entsprechenden Antrag (Anträge) möglich. Bewilligungen gemäß Paragraph 17, sowie die Wirksamkeit der Bestätigungen gemäß Paragraph 18, erlöschen fünf Jahre nach Ausstellung. Verlängerungen um jeweils drei Jahre (auch mehrmals) sind über entsprechenden Antrag (Anträge) möglich.