Art. 85 B-VG

Bundes-Verfassungsgesetz

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 29.02.1968 bis 31.12.9999

Artikel 85. Die Todesstrafe im ordentlichen Verfahren ist abgeschafft.

Stand vor dem 28.02.1968

In Kraft vom 19.12.1945 bis 28.02.1968

Artikel 85. Die Todesstrafe im ordentlichen Verfahren ist abgeschafft.

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten