§ 605 ASVG

Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2004 bis 31.12.9999

Schlussbestimmung zum Bundesgesetz BGBl. I Nr. 28/2003

§ 605. Die §§ 53a Abs. 1, 54 Abs. 5 und 447g Abs. 2 lit. a in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 28/2003 treten mit 1. Juni 2003 in Kraft.

Stand vor dem 31.12.2003

In Kraft vom 31.05.2003 bis 31.12.2003

Schlussbestimmung zum Bundesgesetz BGBl. I Nr. 28/2003

§ 605. Die §§ 53a Abs. 1, 54 Abs. 5 und 447g Abs. 2 lit. a in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 28/2003 treten mit 1. Juni 2003 in Kraft.

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