§ 465 ASVG (weggefallen)

Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2019 bis 31.12.9999
Das Nähere über Form, Inhalt, Einziehung und Umtausch des Ausweises ist in den Satzungen der zuständigen Gebietskrankenkasse zu regeln§ 465 ASVG seit 31.12.2018 weggefallen. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales kann nach Anhörung des Hauptverbandes bindende Richtlinien hierüber erlassen.

Stand vor dem 31.12.2018

In Kraft vom 01.01.1974 bis 31.12.2018
Das Nähere über Form, Inhalt, Einziehung und Umtausch des Ausweises ist in den Satzungen der zuständigen Gebietskrankenkasse zu regeln§ 465 ASVG seit 31.12.2018 weggefallen. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales kann nach Anhörung des Hauptverbandes bindende Richtlinien hierüber erlassen.

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten