§ 165 ASVG Zusammentreffen von Ansprüchen auf Wochengeld, Krankengeld und Wiedereingliederungsgeld

Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 19.01.2017 bis 31.12.9999

Treffen Ansprüche(1) Trifft ein Anspruch auf Wochengeld undmit einem Anspruch auf Krankengeld oder einem Anspruch auf Wiedereingliederungsgeld zusammen, so gebührt nur das Wochengeld.

(2) Die Dauer des Wochengeldanspruches wird auf die Höchstdauer des Krankengeldanspruches nicht angerechnet.

Stand vor dem 18.01.2017

In Kraft vom 01.01.1968 bis 18.01.2017

Treffen Ansprüche(1) Trifft ein Anspruch auf Wochengeld undmit einem Anspruch auf Krankengeld oder einem Anspruch auf Wiedereingliederungsgeld zusammen, so gebührt nur das Wochengeld.

(2) Die Dauer des Wochengeldanspruches wird auf die Höchstdauer des Krankengeldanspruches nicht angerechnet.

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