§ 24 BewG 1955

Bewertungsgesetz 1955

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2010 bis 31.12.9999
Umfang der wirtschaftlichen Einheit in Sonderfällen

Die Zurechnung mehrerer Wirtschaftsgüter zu einer wirtschaftlichen Einheit wird nicht dadurch ausgeschlossen, daß die Wirtschaftsgüter zum Teil dem einen, zum Teil dem anderen Ehegatten oder eingetragenen Partner gehören, wenn die Ehegatten oder eingetragenen Partner in dauernder Haushaltsgemeinschaft leben.

Stand vor dem 31.12.2009

In Kraft vom 01.12.1993 bis 31.12.2009
Umfang der wirtschaftlichen Einheit in Sonderfällen

Die Zurechnung mehrerer Wirtschaftsgüter zu einer wirtschaftlichen Einheit wird nicht dadurch ausgeschlossen, daß die Wirtschaftsgüter zum Teil dem einen, zum Teil dem anderen Ehegatten oder eingetragenen Partner gehören, wenn die Ehegatten oder eingetragenen Partner in dauernder Haushaltsgemeinschaft leben.

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